Bedingungen

Voraussetzung für den Beitritt zur Gesellschaft ist die Unterschrift unter einer "Interessenbekundung" (hier anklicken). Diese Interessenbekundung ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient dazu, neue potentielle Mitglieder/Kommanditisten zu werben. Die Geschäftsführung dokumentiert regelmäßig die neuen Eingänge und setzt sich mit jedem einzelnen Interessenten online oder telefonisch in Verbindung. Ein rechtsverbindlicher Beitritt erfolgt nur über ein KG-Erweiterungs-Protokoll. Zur entsprechenden Versammlung wird mit 14-Tage-Frist eingeladen.

Vor jeder KG-Erweiterung findet für die neuen Interessierten zu ein "informelles Treffen" statt. Dort werden alle offenen Fragen behandelt.